21
Jul

Es ist schon erstaunlich, womit deutsche Gerichte sich so beschäftigen müssen. Ein Fall aus dem niedersächsischen Vechta ist ein schönes Beispiel, mit welch unsinnigen Sachen manche Menschen vor Gericht ziehen.

Hasen sind eigentlich niedliche und vor allen Dingen sehr friedliche Tiere. Nicht mehr ganz so friedlich geht es allerdings zu, wenn Hasen an eine Schultafel gezeichnet werden. Was bei Albrecht Dürer noch Kunst war, gerät in Vechta zu einer Posse, die vor Gericht endete. Aber der Reihe nach. Eine Lehrerin der Haupt- und Realschule in Vechta hatte eine ihrer Schülerinnen vor den Kadi gezerrt, weil diese angeblich einen Hasen an die Tafel im Klassenzimmer gemalt hatte. Das allein ist noch kein Verbrechen, aber da die Lehrerin beim Anblick des kleinen Nagetieres weinend aus dem Klassenzimmer gelaufen ist, bekam die Geschichte eine Wendung mit juristischem Ausgang.

Die Lehrerin leide unter einer Hasenphobie und die Schülerin hätte das gewusst. Das behauptet zumindest die verstörte Pädagogin. Die 16-jährige ist sich aber keiner Schuld bewusst. Wie sich herausstellte, kannte die Schülerin die Lehrerin und diese habe schon einmal gegen einen Schüler geklagt. Der Junge hatte behauptet, nur bei dem Wort „Hase“ würde die Lehrerin in unkontrollierte Weinkrämpfe ausbrechen. Damals war es zu einem Vergleich gekommen und die Pädagogin hatte die Schule wechseln müssen. Für die Lehrerin gab es jetzt keinen Zweifel, dass besagte Schülerin ihr Wissen ausgeplaudert und den Hasen an die Tafel gemalt hatte. Da die Schülerin die Tat vehement bestritt, der Anwalt der Lehrerin völlig entnervt war und der Richter offenbar keine Lust mehr hatte, wurde die Klage abgewiesen. Wo der Hase nun im Pfeffer lag, wird wohl für immer geheim bleiben.

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