Ein etwas skurriler Rechtsstreit beschäftigt momentan das Landgericht im österreichischen Klagenfurt. Dort ist ein Kakadu quasi das „Corpus Delicti“ und muss vor einem Richter beweisen, dass er auch wirklich fliegen kann, wie es sich für einen normalen Kakadu gehört.
Die Vorgeschichte. Im Jahr 2007 kaufte ein Mann aus Dänemark bei einem Züchter aus Kärnten den Kakadu „Seppi“. Der Züchter versicherte dem Kunden, dass „Seppi“ bei bester Gesundheit und auch zu Zuchtzwecken geeignet ist. Der Kunde aus dem fernen Dänemark zahlte den stolzen Preis von 12.000,- Euro und musste feststellen, als er wieder zuhause angekommen war, dass „Seppi“ nur sehr eingeschränkt und zudem auch nur schief fliegen kann. Von einem gesunden Vogel konnte also keine Rede mehr sein. Der Däne wollte sein Geld zurück und den Vogel, der angeblich unter Gicht leidet, an den Züchter in Österreich zurückgeben. Dieser war sich keiner Schuld bewusst und so kam die Sache vor Gericht.
Jetzt war Ortstermin und in einer Messehalle sollte „Seppi“ sein Flugvermögen unter Beweis stellen. Zuvor war der Vogel von einem Amtstierarzt sozusagen auf Herz, Nieren und Flugtauglichkeit geprüft worden. Ihm wurde Blut abgenommen und er musste in Anwesenheit des Veterinärs gehen und fliegen. Da das Ganze unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, wurde vorher ein Termin für die Presse anberaumt. Dort sollte „Seppi“ vor den anwesenden Pressevertretern schon mal eine Runde drehen. Das fiel allerdings nicht so ganz zur Zufriedenheit des Züchters aus, denn „Seppi“ legte prompt eine elegante Bruchladung hin und knallte beim Landeanflug gegen die Wand.
Das Urteil wird übrigens in drei Monaten gefällt.
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