Kinder lieben Piraten und viele Kinder besitzen sogar die Piratenflagge mit dem Totenkopf und den gekreuzten Säbeln. Zu diesen Kindern gehörte auch Tobias Krüger aus Chemnitz. Er hängte seine Flagge sogar an das Fenster seines Kinderzimmers, sehr zum Verdruss des Hauseigentümers. Der wollte aber nicht nur die Flagge, sondern auch gerne die ganze Familie loswerden und zog vor Gericht.
Menschen könnten sich vor der Piratenflagge fürchten oder sogar denken, dass dort im Haus Neonazis, Anhänger der Waffen-SS oder besonders gewaltbereite Fans des Fußballklubs von Sankt Pauli wohnen – mit diesen Argumenten zog der Hausbesitzer vor neun Monaten vor das Amtsgericht in Chemnitz. Hin und her ging der Streit, bis jetzt ein Richter einen Schlussstrich unter die juristische Posse setzte, denn er sah keine Gefährdung für Passanten und Tobias Krüger darf die Piratenflagge an seinem Kinderzimmerfenster hängen lassen. Nur sehr sensible Gemüter würden sich nach Ansicht des Richters über die Kinderflagge aufregen oder sich erschrecken, hieß es in der Urteilsbegründung. Damit ist die Sache aber noch lange nicht ausgestanden, denn die Familie Krüger vermutet, dass die Piratenflagge nur ein Vorwand war, um sie aus dem Haus zu ekeln.
Schon seit Jahren ist in dem Haus mit der Piratenflagge einiges im Argen. Der Putz fällt von den Wänden und die Fenster sind undicht. Die Familie von Tobias hat sich dagegen gewehrt und ist seither dem Vermieter ein Dorn im Auge. Die Sache mit der Piratenflagge war nur ein Aufhänger, um die renitenten Mieter loszuwerden, aber die denken nicht ans Ausziehen und hissen weiter die Piratenflagge.
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